AGB's

1. SWISS INNOVATION TRANS GMBH (SIT)
SIT stellt Sendungen flächendeckend in der ganzen Schweiz zu. Die Standardleistung Haus-zu-Haus-Service beinhaltet die Abholung, Beförderung und Auslieferung  an den Empfänger. Die Abholung bzw. Zustellung der Güter definiert sich ab/bis  Rampe bzw. Bordsteinkante, das heisst ohne Etagenlieferung.

2. Transportgüter
SIT transportiert grundsätzlich Waren jeder Grösse und Art, sofern die Güter in gedeckte 3.5 tonnen Fahrzeuge verladbar und aufgrund der Masse/Gewichte ohne Sonderbewilligung zu transportieren sind. Der Absender ist dafür verantwortlich, dass die Güter frachttüchtig und transportgerecht verpackt werden, so dass sie gegen allfällige Beschädigungen ausreichend geschützt sind und andere Güter nicht beschädigen. Die Gutstücke sind mit der Absender- und Empfängeradresse versehen. 

3. Transportauftrag
Zur Beförderung sind folgende Angaben notwendig: 
- Vollständige Absender- und Lieferadresse    
- Menge und Art der Verpackungseinheiten  
- Bruttogewicht und Abmessung (L × B × H) pro Verpackungseinheit   

4. Auslieferung
Der Kunden-Lieferschein mit den Details zur Sendung ist auf der Ware angebracht. Bei der Auslieferung quittiert der Empfänger den Eingang der Sendung auf einem seperatem Lieferschein. Verweigert der Empfänger die Unterschriftserfassung auf dem Lieferschein, geht die Sendung mit dem Vermerk «Annahme verweigert» kostenpflichtig retour an den Absender. Erteilt der Empfänger SIT eine Zustellgenehmigung, gilt die Sendung als zugestellt, sobald sie vereinbarungsgemäss deponiert wurde.
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